29.11.2011 - öffentliche Gemeinderatssitzung zum Thema Windkraft
Am Dienstag wurde in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung das Thema diskutiert.
Auf mehrfachen Wunsch werden hier einige Links und Fakten zusammengefasst.
Hier finden Sie die Begründungskarte "Ausschluss- und Beschränkungsgebiete für Windkraft":
Begründungskarte (Regierung von Unterfranken)
Auf dieser Karte sind alle Gebiete eingezeichnet die aus entsprechenden Gründen nicht als Vorranggebiete für Windkraft vorgesehen werden können.
Hier finden Sie die Karte "Siedlung und Versorgung - Windkraftnutzung":
Karte der Vorranggebiete (Regierung von Unterfranken)
Auf dieser Karte sind alle Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, die die Regierung von Unterfranken bzw. der Regionale Planungsverband Main-Rhön momentan vorsehen/planan, eingezeichnet.
Wenn man nun diese beiden Karten miteinander vergleicht wird man feststellen, dass fast jede Fläche die in keine der oben genannten Ausschluss- bzw. Beschränkungsgebiete fällt in unserer Gemeinde als Vorranggebiet ausgewiesen wurde.
Hier finden Sie den Regionalplan Main Rhön (Abschnitt für Windkraft) in Textform:
Regionalplan Main Rhön "Windkraft" (Regierung von Unterfranken)
Weitere gesammelte Fakten:
- Die Gemeinde hat bis zum 02.03.2012 ein Anhörungsrecht (verlängert - ursprünglich der 30.12.2011)
- Die Gemeinde kann dabei Änderungen erbeten bzw. vorschlagen aber nicht/kaum erzwingen
- Eine solche Änderung sollte gut begründet sein
- Beliebte Änderungsgründe sind u.A.:
- Denkmalschutz
- Der Rote Milan
- Der Schwarzstorch
- bestimmte Fledermausarten
- Die Regierung von Unterfranken schreibt auf Ihrer Webseite:
- "Bis zum Ablauf der Anhörungsfrist besteht Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Main-Rhön (Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt) oder der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet 24 „Raumordnung, Landes- und Regionalplanung“ (Peterplatz 9, 97070 Würzburg)."
- Da hier keine Einschränkung gemacht wird, wer sich alles äußern kann, ist davon auszugehen, dass sich auch normale Bürger dazu äußern können.
- Manche eingetragenen Vorranggebiete scheinen den Mindestabstand zu bewohnten Gebäuden im Außenbereich von 500m nicht zu brücksichtigen
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